Rechtsprechung
   AG Berlin-Schöneberg, 03.12.2015 - 104 C 125/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,62344
AG Berlin-Schöneberg, 03.12.2015 - 104 C 125/15 (https://dejure.org/2015,62344)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 03.12.2015 - 104 C 125/15 (https://dejure.org/2015,62344)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 104 C 125/15 (https://dejure.org/2015,62344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,62344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 13.07.2015 - 65 T 90/15

    Wohnraummiete: Gebührenstreitwert einer Feststellungsklage des Mieters

    Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 03.12.2015 - 104 C 125/15
    Hinsichtlich des Gegenstandswertes des Feststellungsantrags folgt das Gericht - in Kenntnis der Entscheidung des BGH vom 20. April 2005 - der Auffassung des 8. Zivilsenats des Kammergerichts, wonach der Wert sich nach dem 12-fachen ( nicht dem 42-fachen ) Betrag der monatlichen Mietminderung richtet ( vgl. auch LG Berlin, Beschluss vom 13. Juli 2015, zu 65 T 90/15 in GE 2015, 1098f ).
  • KG, 30.05.2016 - 8 W 13/16

    Klage des Mieters auf Feststellung der Mietminderung wegen eines Sachmangels:

    Auf die weitere Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 22.01.2016 - 63 T 3/16 - abgeändert und die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Streitwertbeschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 03.12.2015 - 104 C 125/15 - zurückgewiesen.
  • LG Berlin, 22.01.2016 - 63 T 3/16

    Feststellungsklage des Mieters wegen Mietminderung: Bemessung des Streitwerts

    Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 03.12.2015 - 104 C 125/15 - betreffend den Klageantrag zu 2. (Feststellung) wie folgt abgeändert:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht